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Corona-Virus: Nächster Öffnungsschritt am 19. April 2021

Weiterführende Informationen http://www.be.ch/corona

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. April 2021 einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab Montag, 19. April 2021, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen.

Neue Massnahmen gelten ab Montag, 19. April 2021. Die Details sind unter www.bag.admin.ch ersichtlich. 

Eine kurze Zusammenfassung in Bezug auf die Gemeinde Reutigen:

NEU:

Sport und Kultur
Die Vorgaben werden neu auch für Erwachsene ab Jahrgang 2000 und älter, für Einzelpersonen oder Gruppen mit bis zu 15 Personen gelockert. Dies unter der Voraussetzung, dass in Innenräumen eine Maske getragen und der erforderliche Abstand von 1.5 Metern eingehalten wird. Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Es wird empfohlen, sportliche Aktivitäten nach draussen zu verlegen. Die Turnhalle, sowie der Aussenplatz stehen während den gemieteten Zeiten zur Verfügung. 

Gastronomie

  • Restaurants und Bars, dürfen die Terrassen öffnen.
  • Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden.
  • Pro Tisch maximal vier Personen.
  • Aufnahme der Kontaktdaten.
  • Take-Aways und Lieferdienste sind weiterhin erlaubt.
  • Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen.

Weiterhin gilt:

Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung bleibt wie gewohnt geöffnet. Weiterhin gilt es den Kundenkontakt auf das nötigste zu minimieren. Steuererklärungen oder weitere Post müssen nicht persönlich am Schalter abgegeben werden! Verwenden Sie dazu den Briefkasten beim Eingang der Gemeindeverwaltung.

Bibliothek
Da das Schulgelände während der Schulzeit nur für erwachsene Personen zugänglich ist, die in den Schulbetrieb involviert sind, müssen die Öffnungszeiten angepasst werden.

Die Bibliothek Reutigen ist zu den nachfolgenden Zeiten geöffnet.

Öffentlichkeit:
Montag & Donnerstag 
von 16.15 Uhr bis 16.45 Uhr
Dienstag
von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Ausserhalb dieser Zeiten ist die Bibliothek ausschliesslich für Schulkinder zugänglich.

Private Treffen
Ab 22. März 2021 dürfen an privaten Treffen im Freien maximal 15 Personen teilnehmen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt. - Im Hausinnern gilt weiterhin die Beschränkung von maximal 10 Personen.   

Öffnung der Läden
Alle Läden können wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt.

Homeoffice-Pflicht
Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall umzusetzen, wo dies aufgrund der Arbeit möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. 

Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Wo Homeoffice nicht möglich ist, gilt in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält.

Impfkampagne
Die Informationen zur Impfkampagne im Kanton Bern sind unter www.be.ch/corona-impfung ersichtlich, sowie auf unserer Website unter www.reutigen.ch

Selbstverständlich gelten weiterhin alle Weisungen des Kantons und des Bundes welche unter www.be.ch/corona und www.bag.admin.ch ersichtlich sind.


Massnahmen Coronavirus 19.04.2021
Massnahmen Coronavirus 19.04.2021

Datum der Neuigkeit 16. Apr. 2021
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