Corona-Virus: Der vierte Öffnungsschritt per 31. Mai 2021
Weiterführende Informationen
http://www.be.ch/corona
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 einen Öffnungsschritt per Montag, 31. Mai 2021 beschlossen. Genesene und Geimpfte sind von der Quarantäne ausgenommen. Restaurants dürfen die Innenräume öffnen und private Treffen sind in grösserem Rahmen möglich.
Neue Massnahmen gelten ab Montag, 31. Mai 2021. Die Details sind unter www.bag.admin.ch ersichtlich.
Eine kurze Zusammenfassung in Bezug auf die Gemeinde Reutigen:
NEU:
Gastronomie
- Restaurants und Bars, dürfen auch die Innenräume wieder öffnen.
- Im Aussenbereich sind 6er-Tische erlaubt, in Innenräumen max. 4 Personen pro Tisch.
- Es gilt die Sitzpflicht und neu muss die Maske am Tisch nicht mehr getragen werden. - Jedoch gilt die Maskenpflicht sobald der Tisch verlassen wird.
- Aufnahme der Kontaktdaten.
- Take-Aways und Lieferdienste sind weiterhin erlaubt.
- Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen.
Sport und Kultur
Neu dürfen im Amateurbereich maximal 50 (vorher 15) Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen (--> Regeln für Publikumsanlässe beachten). Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Kontaktsport ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt. Für ruhige Sportarten in Innenräumen (z.B. Yoga) neu 10 Quadratmeter pro Person.
Thermalbäder, Hallenbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen öffnen. Es gelten 15 Quadratmeter pro Person und keine Maskenpflicht während der Aktivität.
Laienkultur: Neu sind 50 Personen erlaubt, für Blasmusiken gilt neu eine Flächenvorgabe von 10 Quadratmeter pro Person (vorher 25).
Es wird empfohlen, sportliche Aktivitäten nach draussen zu verlegen. Die Turnhalle, sowie der Aussenplatz stehen während den gemieteten Zeiten zur Verfügung.
Private Treffen
Ab 31. Mai 2021 dürfen an privaten Treffen im Freien maximal 50 Personen teilnehmen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt. - Im Hausinnern gilt neu die Beschränkung von maximal 30 Personen.
Homeoffice-Empfehlung
Es gilt neu keine Homeoffice-Pflicht mehr für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen.
Weiterhin gilt:
Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung bleibt wie gewohnt geöffnet. Weiterhin gilt es den Kundenkontakt auf das nötigste zu minimieren. Steuererklärungen oder weitere Post müssen nicht persönlich am Schalter abgegeben werden! Verwenden Sie dazu den Briefkasten beim Eingang der Gemeindeverwaltung.
Bibliothek
Da das Schulgelände während der Schulzeit nur für erwachsene Personen zugänglich ist, die in den Schulbetrieb involviert sind, müssen die Öffnungszeiten angepasst werden.
Die Bibliothek Reutigen ist zu den nachfolgenden Zeiten geöffnet.
Öffentlichkeit:
Montag & Donnerstag von 16.15 Uhr bis 16.45 Uhr
Dienstag von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Ausserhalb dieser Zeiten ist die Bibliothek ausschliesslich für Schulkinder zugänglich.
Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Wo Homeoffice nicht möglich ist, gilt in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält.
Impfkampagne
Die Informationen zur Impfkampagne im Kanton Bern sind unter www.be.ch/corona-impfung ersichtlich, sowie auf unserer Website unter www.reutigen.ch
Selbstverständlich gelten weiterhin alle Weisungen des Kantons und des Bundes welche unter www.be.ch/corona und www.bag.admin.ch ersichtlich sind.
Massnahmen Coronavirus 31.05.2021
Datum der Neuigkeit 30. Mai 2021