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Ab sofort - Feuerverbot im Wald, generelles Verbot von Feuerwerk

Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter im ganzen Kanton ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern erlassen. 

Weitere Informationen sowie die Medienmitteilung vom Kanton Bern finden Sie unter untenstehendem Link:

https://www.naturgefahren.sites.be.ch/de/start/aktuelle-situation/waldbrand.html



Datum der Neuigkeit 19. Juli 2022
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