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Hundetaxe 2022

Gemäss der kantonalen Gesetzgebung muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August 2022 mindestens sechs Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese Gebühr beträgt unverändert CHF 80.00 pro Hund.

Den bereits registrierten Hundehaltern wird eine Rechnung zugestellt. Bisher in Reutigen nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens 31. August 2022 bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Hundemarken werden nicht mehr abgegeben, da alle Hunde gemäss eidgenössischer Gesetzgebung über einen Mikrochip zur Identifikation verfügen müssen. 

Gemeindeverwaltung Reutigen



Datum der Neuigkeit 19. Juli 2022
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