Hunde in Feld, Wald und Wiese bitte während der Brut- und Setzzeit an die Leine!Der Kanton Bern kennt keine allgemeine Leinenpflicht – auch nicht während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 30 Juli. Es wird auf Vernunft und Freiwilligkeit gesetzt. Es ist im Interesse von jedem Hundehalter/jeder Hundehalterin nicht durch Wildrisse und Tot-Hetzen oder Wildruhestörung aufzufallen. Es gibt jedoch auch Gemeinden, die ein eigenes, strengeres Hundereglement vorsehen – konsultieren Sie hierzu die jeweilige Gemeindehomepage. Zudem gibt es sehr wohl Gesetzesartikel auf kantonaler Stufe, die eine Leinenpflicht im Umkehrschluss vorsehen. Der Wald und die Wiese gehören grundsätzlich den Wildtieren und nicht den Naherholungssuchenden oder den Hunden. Weitere Infos im Text. Dokument Hunde_in_Feld_Wald_und_Wiese_bitte_wahrend_der_Brut-_und_Setzzeit_an_die_Leine.pdf (pdf, 134.9 kB) Datum der Neuigkeit 11. Apr. 2023
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