Abräumfeuer sind bewilligungspflichtig!In der Sommerzeit wird die Feuerwehr oft zu unbewilligten und/oder nicht gemeldeten Schlagabraum-Feuer gerufen. Dies verursacht einen grossen zeitlichen- und finanziellen Aufwand. Die Feuerwehr macht darauf aufmerksam, dass das verbrennen von Schlagabraum bewilligungspflichtig ist! Die Bewilligung kann beim Revierförster beantragt werden. Die Waldabteilung prüft den Antrag und stellt die Bewilligung aus. Wer ein bewilligtes Feuer entfacht, informiert bitte vorgängig die Feuerwehr auf 076 318 88 57 (SMS). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer des Amts für Wald des Kantons Bern (KAWA) oder dem folgendem Link: https://www.weu.be.ch/de/start/themen/umwelt/luft-laerm-strahlung/luft/feuern-im-freien.html Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe. Dokument Flyer_Waldbesitzer-innen_Merkblatt_Schlagabraum-im-Wald.pdf (pdf, 2573.1 kB) Datum der Neuigkeit 22. Juni 2023
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