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19.05.2024 03:20:52
In der Sommerzeit wird die Feuerwehr oft zu unbewilligten und/oder nicht gemeldeten Schlagabraum-Feuer gerufen. Dies verursacht einen grossen zeitlichen- und finanziellen Aufwand. Die Feuerwehr macht darauf aufmerksam, dass das verbrennen von Schlagabraum bewilligungspflichtig ist! Die Bewilligung kann beim Revierförster beantragt werden. Die Waldabteilung prüft den Antrag und stellt die Bewilligung aus. Wer ein bewilligtes Feuer entfacht, informiert bitte vorgängig die Feuerwehr auf 076 318 88 57 (SMS).
Wichtig: Beaufsichtigen sie das Feuer und bleiben sie auf der, der Feuerwehr gemeldeten Telefonnummer erreichbar.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer des Amts für Wald des Kantons Bern (KAWA) oder dem folgendem Link:
https://www.weu.be.ch/de/start/themen/umwelt/luft-laerm-strahlung/luft/feuern-im-freien.html
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.
Dokument Flyer_Waldbesitzer-innen_Merkblatt_Schlagabraum-im-Wald.pdf (pdf, 2573.1 kB)
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