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Natürlich - Ländlich - Echt

4. Teilrevision Wärmeversorgungsreglement

Abstimmungstermin13.12.2020
EbeneGemeinde
InstitutionAntrag
DokumenteAbstimmungsbotschaft_Trakt._4.pdf (pdf, 96.7 kB)
Waermeversorgungsreglement_Teilrevision_2020_mit_Korrekturmodus.pdf (pdf, 742.8 kB)
Waermeversorgungsreglement_mit_Tarif_Teilrevision_2020_ohne_Korrekturmodus.pdf (pdf, 620.6 kB)
 
Beschreibung

Das Wärmeversorgungsreglement weist wenige Differenzen zur gängigen Praxis aus. Im aktuellen Wärmeversorgungsreglement ist geregelt, dass die minimale Wärmeabnahme, unabhängig vom Wärmebezug, 50 % der Anschlussleistung gemäss Wärmelieferungsvertrag geschuldet ist.

Dies wurde in der Praxis nicht so angewendet und wird daher entsprechend im Wärmeversorgungsreglement aufgehoben. Zudem wird die Zählerablesung neu per 31. Dezember erfolgen, damit die Heizperiode dem Kalenderjahr entspricht.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt, die Teilrevision des Wärmeversrogungsreglements mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2021 zu genehmigen



Stimmberechtigte771   
Stimmbeteiligung27.63   
 
VorlageJa-Stimmen19592.42% 
VorlageNein-Stimmen167.58%
VorlageLeer2  
VorlageUngültig0  
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