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9. Verpflichtungskredit Generelle Entwässerungsplanung

Abstimmungstermin13.12.2020
EbeneGemeinde
InstitutionAntrag
DokumenteAbstimmungsbotschaft_Trakt._9.pdf (pdf, 282.6 kB)
 
Beschreibung

Die erste Generelle Entwässerungsplanung (GEP) ist aus dem Jahr 2009 und der meiste, damals definierte Sanierungs- und Investitionsbedarf im Bereich der Abwasserentsorgungsanlagen umgesetzt (Massnahmenplan). Deshalb ist die GEP-Situation grundsätzlich neu zu überprüfen und die GEP den aktuellen Verhältnissen anzupassen/nachzuführen. Dies sind gesetzliche Vorschriften und Vorgaben vom Amt für Wasser und Abfall, welches die Aufsicht über die Gemeinden in diesem Bereich hat.

Das Amt für Wasser und Abfall (AWA), hat am 6. September 2018 gemeinsam mit der Gemeinde den Stand der GEP resp. die Massnahmenumsetzung überprüft und weitere Handlungsfelder aufgezeigt. Die Gemeinden des Kantons Bern, welche die Erst-GEP umgesetzt haben, müssen nun die Nachführung sicherstellen und die Massnahmen der nächsten Jahre planen, sowie die Vorgaben des übergeordneten Rechts umsetzen. So auch die Gemeinde Reutigen.

Die Gemeinde Reutigen hat seither die Handlungsfelder mit dem GEP-Ingenieur definiert und in Absprache mit dem AWA das notwendige Pflichtenheft zur GEP-Nachführung erstellen lassen. Die weitere Umsetzung resp. Nachführung der GEP erfolgt anschliessend durch das Ingenieurbüro. Die Gemeinde hat sich nach eingehender Prüfung und Abwägungen für das Büro Holinger AG, Thun, entschieden. Die Holinger AG hat bereits bisher die Gemeinde Reutigen in grösseren Abwasser-Projekten betreut und den Leitungskataster geführt. Das Gemeindegebiet, die Gegebenheiten, Topografie und Untergrundstrukturen sind dem zuständigen Ingenieur bestens bekannt. Die Auftragsvergabe kann im freihändigen Verfahren erfolgen.

Für die GEP-Nachführung, gemäss den definierten und vom AWA geforderten Aufgaben, ergeben sich Kosten von CHF 61'928.00.

Für die Aufnahme des Zustandes (Position «Zustand, Sanierung und Unterhalt») sind Drittaufträge an Kanal-TV-Unternehmen notwendig. Hierfür ist nochmals mit Kosten von CHF 64'000.00 zu rechnen.

Die Kosten des Ingenieurs umfassen lediglich die Submission für die Auftragsvergabe, die Analyse der Zustandsaufnahmen sowie die Definition der Massnahmen im Rahmen des Unterhaltskonzepts.

Im Sinne der Einheit der Materie, müssen die Kredite zusammen bewilligt werden.

Dies ergibt folgende Gesamtkosten zulasten der Spezialfinanzierung Abwasser:

Nachführung GEP CHF   61'928.00
Zustandsaufnhame CHF   64'000.00
Reserve CHF     4'072.00
Total CHF 130'000.00

Die Kosten fallen voraussichtlich hauptsächlich in den Jahren 2021 und 2022 an.

Hingegen sind die Projekte «Überprüfung der Güllegruben» und «Zustandsaufnahmen der privaten Hausanschlüsse» (ZpA), weder in den Massnahmen, noch in den Kosten enthalten. Hierfür wird zu gegebener Zeit ein entsprechender Kredit beantragt werden.

Das Geschäft liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Die Planung ist gemäss HRM2 mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben. Daraus ergeben sich jährliche Folgekosten von CHF 13'000.00.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt, den Verpflichtungskredit von CHF 130'000.00 für die Generelle Entwässerungsplanung zu genehmigen.



Stimmberechtigte771   
Stimmbeteiligung27.63   
 
VorlageJa-Stimmen19792.49% 
VorlageNein-Stimmen167.51%
VorlageLeer0  
VorlageUngültig0  
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