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Natürlich - Ländlich - Echt
Gemeindeversammlung
02.12.2019
20:00 Uhr

Ort:
Schulhaus Reutigen
Schulhausweg 10
3647 Reutigen
Organisator:
Gemeinde
Kontakt:
Verena Aebischer
E-Mail:
verena.aebischer@reutigen.ch
Voraussetzungen:
Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.


Traktanden
1. Kredit Belagssanierung Dorfstrasse; Genehmigung
2. Einführung Schulsozialarbeit; Genehmigung
3. Budget 2020; Genehmigung / Finanzplan 2020-2024; Kenntnisnahme
4. Verschiedenes
 
Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich.
 
Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).
 
Protokoll: Das Protokoll wird vom 9. Dezember 2019 bis am 9. Januar 2020 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten.

Dokumente
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