Willkommen auf der Website der Gemeinde Reutigen



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
ReutigenReutigenReutigenReutigenReutigen
Natürlich - Ländlich - Echt
Gemeindeversammlung
12.06.2023
20:00 - 21:00 Uhr

Ort:
Singsaal Schulhaus Reutigen
Schulhausweg 10
3647 Reutigen
Organisator:
Gemeinde
Kontakt:
Verena Aebischer
E-Mail:
verena.aebischer@reutigen.ch
Voraussetzungen:
Stimmrecht: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.


Alle Geschäfte der Gemeindeversammlung wurden bei einer Stimmbeteiligung von 9.68 %, Total 73 Stimmberechtigte genehmigt. 

Der Gemeinderat Reutigen bedankt sich für das Vertrauen!

Traktanden

  1. Gemeinderechnung 2022; Genehmigung
    mit grossem Mehr ohne Gegenstimme genehmigt
  2. Nachkredit Ortsplanungsrevision; Genehmigung
    mit grossem Mehr und einer Gegenstimme genehmigt
  3. Fusionsvertrag; Genehmigung
    mit 72 Ja Stimmen und 1 Nein Stimme
  4. Fusionsreglement; Genehmigung
    einstimmig genehmigt
  5. Organisationsreglement; Genehmigung
    einstimmig genehmigt
  6. Verschiedenes

Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich.

Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).

Protokoll: Das Protokoll wird vom 20. Juni 2023 bis am 20. Juli 2023 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten.


  • Druck Version
  • PDF