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Natürlich - Ländlich - Echt
Gemeindeversammlung
08.12.2023
20:00 Uhr

Ort:
Turnhalle
Schulhausweg 10
3647 Reutigen
Organisator:
Gemeinde
Kontakt:
Verena Aebischer
E-Mail:
verena.aebischer@reutigen.ch
Voraussetzungen:

Stimmrecht: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Reutigen oder der Gemeinde Zwieselberg wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.



Traktanden

  1. Wahl Tagespräsidium 
    mit grossem Mehr ohne Gegenstimme gewählt: Beat Wenger
  2. Teilrevision Personalreglement; Genehmigung
    mit 228 Ja Stimmen, 17 Nein Stimmen und 21 Enthaltungen
  3. Übertragungsreglement Sozialdienst Uetendorf; Aufhebung
    mit grossem Mehr ohne Gegenstimme
  4. Budget 2024; Genehmigung / Finanzplan 2024-2028; Kenntnisnahme
    mit grossem Mehr ohne Gegenstimme
  5. Wahl Gemeindepräsidium
    gewählt mit 147 Stimmen: Hanspeter Iseli
  6. Wahl Gemeinderat
    gewählt sind: 
    Eva Schäfer,
    248 Stimmen
    Thomas Klossner, 245 Stimmen
    Thomas Bühlmann, 203 Stimmen
    Gabi Cebulla, 189 Stimmen
    Erika Giovanelli Rolli, 162 Stimmen
    Marco Meister, 154 Stimmen
  7. Wahl Schulkommission
    in Stiller Wahl gemäss Art. 48c OgR gewählt sind: 
    Vincenz Frey
    Micha Leiser
    Marcel Moser
  8. Wahl Baukommission
    gewählt sind:
    Patrick Wüthrich, 
    224 Stimmen
    Hanspeter Künzi, 204 Stimmen
    Patrik Kunz, 182 Stimmen
  9. Wahl Rechnungsprüfungsorgan
    gewählt mit grossem Mehr ohne Gegenstimme: Fankhauser und Partner AG, Huttwil
  10. Verabschiedungen
  11. Verschiedenes
     

Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in den Gemeindeverwaltungen Reutigen und Zwieselberg öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich.

Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).

Protokoll: Das Protokoll wird vom 15. Dezember 2023 bis am 15. Januar 2024 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten.


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