AHV-Zweigstelle
Adresse: | Hofstettenstrasse 14, Postfach 145, 3602 Thun |
Telefon: | 033 225 82 59 |
Telefax: | 033 225 89 10 |
E-Mail: | ahvzweigstelle@thun.ch |
Homepage: | http://www.thun.ch |
Öffnungszeiten: | Montag | 08.00 - 11.45 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr | Dienstag | 08.00 - 11.45 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr | Mittwoch | 08.00 - 11.45 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr | Donnerstag | 08.00 - 11.45 Uhr | 14.00 - 18.00 Uhr | Freitag | 08.00 - 11.45 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
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Die AHV-Zweigstelle befindet sich im Thunerhof an der Hofstettenstrasse 14.
Die Gemeinde Reutigen hat sich ab 1. Juli 2011 der AHV-Zweigstelle Thun angeschlossen. Sie ist zuständig für die Gemeinden Thun, Heiligenschwendi, Hilterfingen, Oberhofen, Reutigen, Spiez, Wimmis und Zwieselberg. Die AHV-Zweigstelle Thun ist Anlaufstelle für Mitglieder der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB). Es sind dies beispielsweise Arbeitnehmende, Arbeitgebende, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige, AHV/IV-Rentnerinnen und -Rentner sowie Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.
Dienstleistungen Die AHV-Zweigstelle informiert die Bevölkerung und ist Anlaufstelle für Auskünfte, Dokumentation und Beratung zu Einzelfragen. Beispielsweise:
- Information und Beratung in allen Fragen zu den Leistungen der AHV (Renten, Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel sowie Ergänzungsleistungen zur AHV/IV) und der AHV/IV/EO-Beitragspflicht (Arbeitgebende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige).
- Mithilfe beim Ausfüllen der Gesuche um Ausrichtung von Rentenleistungen, Hilflosenentschädigungen, Hilfsmitteln und Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.
- Entgegennahme der Leistungsgesuche.
- Entgegennahme der Zulagengesuche (Familienzulagen, Erwerbsausfallentschädigung, Mutterschaftsentschädigung).