Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13.06.2021

Informationen

Datum
13. Juni 2021, 11.00 Uhr - 12.00 Uhr
Lokalität
Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen
Kontakt
Verena Aebischer
Beschreibung

Auch in diesem Frühjahr haben die Regierungsstatthalter wieder eine Allgemeinverfügung für die Einwohnergemeinden erlassen, welche die Durchführung einer Urnenabstimmung, anstelle einer Gemeindeversammlung, bis zum 30. Juni 2021 gestattet.

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde und äussern ihren Willen normalerweise an der Gemeindeversammlung. Ein Urnengang ist insbesondere dann anzuordnen, wenn die Versammlung nicht unter zumutbaren Verhältnissen abgehalten werden kann oder die Anwesenheit aller teilnahmewilligen Stimmberechtigten (durch äussere Umstände) verhindert ist.

Da noch nicht alle besonders gefährdeten Personengruppen geimpft sind und die Situation nach wie vor sehr ungewiss ist, könnte dies einen Teil der Bevölkerung dazu veranlassen, nicht an einer Versammlung teilzunehmen. Daher will der Gemeinderat mittels Urnenabstimmung, die freie und unverfälschte Willenskundgabe der Stimmbevölkerung gewährleisten.

Der persönliche Kontakt und die Beantwortung allfälliger Fragen ist dem Gemeinderat Reutigen sehr wichtig. Daher wird es zwei Fragestunden mit dem Gemeindepräsidenten in der Gemeindeverwaltung geben. Hierbei können unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzbestimmungen Fragen und Anregungen zu anderen Themen, aber auch zur Abstimmung, dargelegt werden.

Die Fragestunden finden statt am:

  • Montag, 31. Mai 2021,              15.00 Uhr – 17.00 Uhr
  • Donnerstag, 3. Juni 2021,         17.00 Uhr – 19.00 Uhr

Es ist keine Anmeldung nötig, muss aber allenfalls mit Wartezeiten gerechnet werden. Natürlich kann auch ausserhalb dieser Fragestunden, jederzeit telefonisch ein Termin mit dem Gemeindepräsidenten und/oder der Gemeindeverwaltung vereinbart werden.

Mit dieser Botschaft werden die Abstimmungsvorlagen ausführlich erläutert. Fragen aus der Bevölkerung im Vorfeld der Abstimmung, werden je nach Situation im persönlichen Gespräch oder schriftlich beantwortet. Allfällige Fragen und die Stellungnahmen des Gemeinderates werden in einem Dokument zusammengefasst und auf der Website publiziert. Fragen können schriftlich oder mündlich an den Gemeindepräsidenten oder an die Verwaltung gerichtet werden.

Beat Wenger, Gemeindepräsident    079 683 37 77          beat.wenger@reutigen.ch
Gemeindeverwaltung Reutigen         033 657 80 10          gemeinde@reutigen.ch

Weitere Informationen
www.reutigen.ch

Kommunale Vorlagen

1. Gemeinderechnung 2020

Angenommen
Beschreibung

Gemeinderechnung
Der Gemeinderat hat die Rechnung an seiner Sitzung vom 3. Mai 2021 genehmigt. Die Revisoren Fankhauser und Partner AG haben die Rechnung am 7. Mai 2021 geprüft und für korrekt befunden. Die Informationen zu Jahresrechnung können unter den Downloads eingesehen werden. 

Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 361'088.65 ab. Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2020 beträgt CHF 448'393.65. Der allgemeine Haushalt (Steuerhaushalt) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 462'836.09 ab. Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2020 beträgt CHF 531'111.09. Das massgebliche Eigenkapital erhöht sich auf CHF 1'586'099.76 (Vorjahr: CHF 1'123'263.67), was 14.58 Steuerzehnteln entspricht. 

Datenschutzbericht
Gemäss Art. 9 Abs. 4 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Reutigen übt das Rechnungsprüfungsorgan die Aufsicht über den Datenschutz aus.

Die Prüfung erfolgte nach den Grundsätzen des Berufsstandes, wonach eine Prüfung so zu planen und durchzuführen ist, dass wesentliche Risiken im Umgang mit Personendaten mit angemessener Sicherheit erkannt werden. Die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen wurden mittels Befragungen auf der Basis von Stichproben überprüft.

Die Überprüfung vom 7. Mai 2021 hat ergeben, dass der Datenschutz im Rahmen der geltenden Gesetzesvorschriften eingehalten wird. Es wurden verhältnismässige Massnahmen getroffen, damit keine Personen durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln der Behörden zu Schaden kommen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 96,12 %
322
Nein-Stimmen 3,88 %
13
Leer
3
Stimmberechtigte
766
Stimmbeteiligung
44.13 %
Ebene
Gemeinde
Art
Antrag
Name
Abstimmungsbotschaft_Trakt._1.pdf (PDF, 179.67 kB) Download 0 Abstimmungsbotschaft_Trakt._1.pdf
Jahresrechnung_Teil_1.pdf (PDF, 19.76 MB) Download 1 Jahresrechnung_Teil_1.pdf
Jahresrechnung_Teil_2.pdf (PDF, 6.01 MB) Download 2 Jahresrechnung_Teil_2.pdf

2. Kredit Ortsplanungsrevision

Angenommen
Beschreibung

Die rechtskräftige baurechtliche Grundordnung (Zonenplan, Baureglement, Schutzzonenpläne) der Gemeinde Reutigen wurde 2010 genehmigt. Anfangs 2020 wurde aufgrund diverser Änderungen im übergeordneten Recht eine technische Ortsplanungsrevision (Umsetzung Gewässerräume, Einführung Verordnung über Begriffe und Messweisen im Bauwesen BMBV), gestartet. Es sollten nur die notwendigsten, vom übergeordneten Recht geforderten Anpassungen (formelle Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung) sowie die Regelung für neue Mobilfunkanlagen aufgenommen und umgesetzt werden. Dafür wurde der Alpgis Raumentwicklung GmbH am 20.04.2020 der Auftrag erteilt und ein Kredit von CHF 37'000.00 durch den Gemeinderat genehmigt.

Im Zuge der Arbeiten hat die Gemeinde festgestellt, dass Handlungsbedarf bezüglich einer umfassenden Revision von Baureglement und Zonenplanung besteht. Einerseits hat die Gemeinde Reutigen einen Baulandbedarf von 0.6ha (nach Abzug der unbebauten Baulandparzellen). Andererseits hat das Baureglement materiell inhaltliche Punkte, welche unbedingt angepasst werden sollten (bspw. keine neuen Hauptbauten in der Dorfzone, problematische Zuständigkeitsregelungen). Dies kann in einer rein technischen Revision nicht angegangen werden. Eine zuerst nur technische Revision und im Anschluss noch eine inhaltlich/materielle, macht aus Kostengründen keinen Sinn, da die Verfahren dieselben Schritte durchlaufen (ordentliches Planerlassverfahren) und die Aufwände somit grösstenteils doppelt anfallen.

Dass eine ländliche Gemeinde in der Grösse von Reutigen noch Baulandbedarf aufweist, ist eher aussergewöhnlich. Dieses Potenzial sollte – solange der Bedarf seitens Kanton (Kant. Richtplan) noch gegeben ist – ausgeschöpft werden. Deshalb wurde durch den Gemeinderat beschlossen, der Gemeindeversammlung eine ordentliche Ortsplanungsrevision mit entsprechendem Kredit zu beantragen.

Im Rahmen einer Gesamtrevision der baurechtlichen Grundordnung müssen das räumliche Entwicklungskonzept erneuert, die Zonenpläne Siedlung und Landschaft aktualisiert und dem übergeordneten Recht angepasst werden. Unter Berücksichtigung der Verordnung über Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) muss ein neues Baureglement erarbeitet und die Gewässerräume ausgeschieden werden. Falls die Bevölkerung den Kredit ablehnt, wird lediglich die Umsetzung der BMBV, die Ausscheidung der Gewässerräume sowie die Mobilfunkantennen-Regelung in der baurechtlichen Grundordnung möglich sein. Andere inhaltliche Änderungen – bspw. auch bei den baupolizeilichen Massen – sind ausgeschlossen. Betreffend die Ausscheidung der Gewässerräume ist die Umsetzungsfrist bereits Ende 2018 ausgelaufen und es gelten Übergangsregelungen des Bundes – lokale Gegebenheiten können nicht berücksichtigt werden. Die Umsetzung der BMBV muss zwingend bis Ende 2023 erfolgen. Ansonsten droht der Kanton mit einem absoluten Baumoratorium in den säumigen Gemeinden.

Die Gefahrenkarte muss aufgrund der Anpassungen (seit der letzten Überarbeitung) im Bereich der Kander (Gefahrenhinweiskarte) und im Bereich Dorfkern/Allmend ebenfalls geringfügig angepasst werden.

Aufgrund der angepassten Ausgangslage und des neuen Auftragsvolumens ist der Kredit nicht mehr in der Kompetenz des Gemeinderates. Es bedarf eines Gemeindeversammlungsgeschäftes. Die bereits getätigten Vorarbeiten von der Alpgis betragen rund CHF 9'000.00. Ein Grossteil der aufgewendeten Stunden kommt der Gesamtrevision zugute, da die Vorabklärungen und -arbeiten auch hierfür notwendig gewesen wären (insbesondere im Gewässerbereich).

Um die Gemeindeverwaltung bei der verwaltungstechnischen Unterstützung der Ortsplanungsrevision zu entlasten, wurde die bereits seit Anfang 2019 für das Baubewilligungsverfahren mandatierte Firma Kommunalbau Partner GmbH für die Begleitung angefragt. Diese kennt die Gemeinde, die Topografie und die Problemstellung. Zudem weist sie langjährige Erfahrung im Bau- und Planungsbereich auf.

Kostenzusammenstellung    
Offerte Alpgis Raumentwicklung GmbH (inkl. MwSt.) CHF   77'925.30
Offerte Kommunalbau Partner GmbH (Kostendach, inkl. MwSt.) CHF   15'000.00
Unvorhergesehenes und Rundung CHF     7'074.70
     
Total CHF 100'000.00

 

Antrag
Der Gemeinderat beantragt, den Kredit von CHF 100'000.00 für die ordentliche Ortsplanungsrevision zu bewilligen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 81,08 %
270
Nein-Stimmen 18,92 %
63
Leer
5
Stimmberechtigte
766
Stimmbeteiligung
44.13 %
Ebene
Gemeinde
Art
Antrag
Name
Abstimmungsbotschaft_Trakt._2.pdf (PDF, 58.58 kB) Download 0 Abstimmungsbotschaft_Trakt._2.pdf

Zugehörige Objekte

Name
Abstimmungsbotschaft_13.06.2021.pdf (PDF, 442.58 kB) Download 0 Abstimmungsbotschaft_13.06.2021.pdf
Protokoll Gemeinde Urnenabstimmung 13. Juni 2021.pdf (PDF, 294.64 kB) Download 1 Protokoll Gemeinde Urnenabstimmung 13. Juni 2021.pdf