Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde.

Kontakt

Daniela Meyer
daniela.meyer@reutigen.ch

Ort

Schulhaus Reutigen
Schulhausweg 10
3647 Reutigen

Aufgaben

Art. 4 OgR
Die Versammlung beschliesst:

a) die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen,
b) das Budget der Erfolgsrechnung und die Anlage der ordentlichen Gemeindesteuern,
c) die Jahresrechnung,
d) soweit CHF 100'000 übersteigend:
- neue Ausgaben,
- von Gemeindeverbänden unterbreitete Sachgeschäfte,
- Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen,
- Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken
- Finanzanlagen in Immobilien,
- Beteiligungen an juristischen Personen des Privatrechts mit Ausnahme von Anlagen des Finanzvermögens,
- Verzicht auf Einnahmen
- Gewährung von Darlehen, die nicht sichere Anlagen darstellen
- Anhebung oder Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an ein Schiedsgericht. Massgebend ist der Streitwert.
- Entwidmung von Verwaltungsvermögen
- die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte

e) bei Gemeindeverbänden: den Ein- und Austritt sowie Reglemente, die den Gemeinden zur Beschlussfassung zugewiesen werden

f) die Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Veränderung des Gebiets oder den Zusammenschluss von Gemeinden, wobei blosse Grenzbereinigungen in die Zuständigkeit des
Gemeinderates fallen.

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