Feuerverbot im Wald und Feuerwerkverbot
Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalt
Ganzer Kanton Bern: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten.
Inhalt
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Generelles FeuerwerksverbotExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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Aufruf zu grosser VorsichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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InformationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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Hotline ab 17 Uhr und an WochenendenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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Medienmitteilung in Leichter SpracheExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) auf das ganze Kantonsgebiet erweitert.
Generelles Feuerwerksverbot
Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer. Feuerwerke auf Seen sind möglich.
Aufruf zu grosser Vorsicht
Ausserhalb der Feuerverbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben diese Entscheide bereits jetzt gefällt, um Planungssicherheit für den 31. Juli / 1. August 2026 zu schaffen. Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.
Informationen
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise:
- www.be.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde?Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| BE-Dispokarte (PNG, 1.19 MB) | Download | 0 | BE-Dispokarte |
| Massnahmen Waldbrandgefahr BE (PDF, 539 kB) | Download | 1 | Massnahmen Waldbrandgefahr BE |