Einheitliche Bussen für Abfallsünder
Schweizweit einheitliche Littering-Bussen
Littering belastet die Umwelt, ist ein Ärgernis für alle und generiert hohe Kosten. Seit dem 1. August 2026 gilt in der ganzen Schweiz eine einheitliche Littering-Busse. Sie ersetzt die bestehenden kantonalen und kommunalen Bussenregelungen und schafft eine einheitliche Praxis. Littering bezeichnet das Wegwerfen oder Liegenlassen von kleinen Mengen von Siedlungsabfällen, ohne dabei die bereitstehenden Entsorgungsstellen zu nutzen. Die Ordnungsbussenverordnung regelt zudem neu auch die widerrechtliche Entsorgung grösserer Mengen von Siedlungsabfällen. Die Höhe der Busse richtet sich nach Art und Menge der Abfälle. Für den Vollzug sind die kantonalen Behörden oder allenfalls die von ihnen beauftragten kommunalen Organe zuständig.
Auskünfte
Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Abteilung Abfall & Rohstoffe
3003 Bern
waste@bafu.admin.ch
Internet
• Bussenliste 2 im Anhang 2 unter der Ziffer 9003 der OBV: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/93/de#annex_2Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
• Erläuterungen zur Abfallverordnung VVEA, inkl. Erläuterungen zur Littering-Busse:
https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/oe/2026/57/de/pdf/fedlex-data-ad-min-ch-eli-oe-2026-57-de-pdf-2.pdfExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
• Mehr Informationen zum Thema Littering auf der BAFU-Website:
Littering: www.bafu.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. > Themen > Abfall > Abfallpolitik > Littering
Zugehörige Objekte
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| Faktenblatt Abfall - Schweizweit einheitliche Littering-Busse August 2026 (PDF, 374 kB) | Download | 0 | Faktenblatt Abfall - Schweizweit einheitliche Littering-Busse August 2026 |