Umzug innerhalb der Gemeinde oder innerhalb des gleichen Gebäudes melden (eUmzugCH)

Auch Umzüge innerhalb der Gemeinde oder innerhalb des gleichen Gebäudes müssen den Einwohnerdiensten Reutigen gemeldet werden. Die Umzugsgebühr beträgt 20 Franken.

Aufgrund der Gesetzesrevision ist im Kanton Bern per 1. Februar 2024 die physische Hinterlegung des Heimatscheins nicht mehr nötig. Bei einem Umzug wird dieser an die Einwohner abgegeben oder zur Aufbewahrung zurückgeschickt. Gleichzeitig werden auch keine Niederlassungsausweise mehr ausgestellt. 

Vorgehen

  • Online: Sie können den Umzug innerhalb von Reutigen auf eUmzugCH melden. 
  • Persönlich am Schalter: Sie können den Umzug persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung melden (Angabe neue Adresse, genaue Wohnung, allenfalls Vormieter, Kontaktangaben).

Zugehörige Objekte

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