Abmeldung
Abmeldung bei Wegzug
Sie müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs in Reutigen abmelden.
- Neu ist der Wegzug online via eUmzugCH möglich.
Achtung: Bitte beachten Sie, ob Ihre Zuzugsgemeinde eUmzugCH nutzt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich nach Abmeldung persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.
- Melden Sie sich persönlich mit einem Personalausweis (ID oder Pass) am Schalter der Einwohnerdienste mit Angabe der neuen Adresse
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeverwaltung | 033 657 80 10 | gemeinde@reutigen.ch |