Abmeldung bei Wegzug

Sie müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs in Reutigen abmelden.

Achtung: Bitte beachten Sie, ob Ihre Zuzugsgemeinde eUmzugCH nutzt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich nach Abmeldung persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.

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