Abmeldung / Wegzug
Abmeldung bei Wegzug
Sie müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs in Reutigen abmelden.
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Wegzug bequem onlie via eUmzugCH erfassen.
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oder melden Sie sich persönlich mit einem Personalausweis (ID oder Pass) am Schalter der Einwohnerdienste mit Angabe der neuen Adresse
Achtung: Bitte beachten Sie, ob Ihre Zuzugsgemeinde eUmzugCH nutzt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich nach Abmeldung persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeverwaltung | 033 657 80 10 | gemeinde@reutigen.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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