Zuzug Reutigen oder Adresswechsel innerhalb der Gemeinde

Sie haben zwei Anmeldemöglichkeiten:

  • Ab 4. August 2025: Melden Sie sich via eUmzugCH bei Ihrer alten Wohnsitzgemeinde ab. Die Zuzugsmeldung wird automatisch an Ihre neue Wohnsitzgemeinde weitergeleitet. Achtung: Bitte beachten Sie, ob Ihre Wegzugsgemeinde eUmzugCH nutzt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich nach Abmeldung persönlich bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden. 

  • Melden Sie sich persönlich mit einem Personalausweis (ID oder Pass) am Schalter der Einwohnergemeinde 

Sofern Sie ein Zuzügercouvert mit allen wichtigen Informationen wünschen, können Sie dieses am Schalter der Einwohnerdienste beziehen. Sämtliche Informationen finden Sie aber auch online.

Aufgrund der Gesetzesrevision ist im Kanton Bern per 1. Februar 2024 die physische Hinterlegung des Heimatscheins nicht mehr nötig. Gleichzeitig werden auch keine Niederlassungsausweise mehr ausgestellt.

Unterlagen

Bei persönlicher Anmeldung am Schalter müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

Schweizerinnen und Schweizer:

  • ID oder Pass (Identitätsnachweis)
  • Familienausweis oder Geburtsscheine (bei Anmeldung Kinder)
  • Sorgerechtsentscheid bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern

Ausländische Staatsangehörige:

  • gültiger Reisepass für Drittstaatsangehörige
  • gültige ID oder gültiger Reisepass für Angehörige EU-EFTA-Staaten
  • Ausländerausweis
  • Allfällige Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Ermächtigung zur Visumserteilung für die Schweizer Vertretung bei Neueinreise in die Schweiz
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag falls vorhanden

Die Gebühren für Ausländische Staatsangehörige bemessen sich nach kantonalem Gebührentarif.  

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Umzug innerhalb Gemeinde - Alle Infos

Wegzug von Reutigen - Alle Infos 

Zugehörige Objekte

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