Gemeindeversammlung Montag, 30. Dezember 2026
Ort
SingsaalSchulhausweg 10
3647 Reutigen
Informationen
- Beschreibung
Gemeindeversammlung Reutigen
Montag, 30. November 2026, 20.00 Uhr im Singsaal, Schulhaus Reutigen
Traktanden:
folgen
Auflage:
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich.Rechtsmittel:
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).Protokoll:
Das Protokoll wird bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.- Voraussetzungen
- Stimmrecht: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Reutigen wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.