
Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13. Dezember 2020
Informationen
- Datum
- 13. Dezember 2020, 11.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Lokalität
- Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen
- Kontakt
- Verena Aebischer
- Beschreibung
Nach den Entscheidungen des Kantons vom 23. Oktober 2020 hat das Regierungsstatthalteramt Thun eine Allgemeinverfügung für die Einwohnergemeinden erlassen, welche die Durchführung einer Urnenabstimmung, anstelle einer Gemeindeversammlung, bis zum 31. Januar 2021 gestattet.
Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde und äussern ihren Willen normalerweise an der Gemeindeversammlung. Ein Urnengang ist insbesondere dann anzuordnen, wenn die Versammlung nicht unter zumutbaren Verhältnissen abgehalten werden kann oder die Anwesenheit aller teilnahmewilligen Stimmberechtigten (durch äussere Umstände) verhindert ist.
Die Maskentragpflicht, welche auch an Gemeindeversammlungen gilt, könnte neben der Angst, sich an einer Versammlung anzustecken, für einen Teil der Bevölkerung einen weiteren Grund darstellen, nicht an der Versammlung teilzunehmen.
Zusätzliche Überlegungen des Gemeinderates Reutigen sind, wie sich die Situation bis zum 7. Dezember 2020 verändern könnte. Schlimmstenfalls könnte ein Versammlungsverbot auch für Gemeindeversammlungen erlassen und die Gemeindeversammlung abgesagt werden. Dieses Risiko möchte der Gemeinderat nicht eingehen, zumal bereits die Geschäfte aus der geplanten Juniversammlung verschoben wurden.
Der Gemeinderat ist in seiner Beurteilung zum Schluss gelangt, dass in der aktuellen Lage eine Urnenabstimmung durchzuführen ist, um die freie und unverfälschte Willenskundgabe der Stimmbevölkerung zu gewähren.
Mit dieser Botschaft werden die Abstimmungsvorlagen ausführlich erläutert. Fragen aus der Bevölkerung im Vorfeld der Abstimmung, werden je nach Situation im persönlichen Gespräch oder schriftlich beantwortet. Allfällige Fragen und die Stellungnahmen des Gemeinderates werden in einem Dokument zusammengefasst und auf der Website publiziert. Fragen können schriftlich oder mündlich an den Gemeindepräsidenten oder an die Verwaltung gerichtet werden.
Beat Wenger, Gemeindepräsident 079 683 37 77 beat.wenger@reutigen.ch
Gemeindeverwaltung Reutigen 033 657 80 10 gemeinde@reutigen.ch
- Weitere Informationen
- www.reutigen.ch
Kommunale Vorlagen
1. Gemeinderechnung 2019
- Beschreibung
Gemeinderechnung
Der Gemeinderat hat die Rechnung an seiner Sitzung vom 20. April 2020 genehmigt. Die Revisoren Fankhauser und Partner AG haben die Rechnung anschliessend geprüft und gemäss Prüfbericht vom 11. Mai 2020, für korrekt befunden. Die Informationen zur Jahresrechnung wurden bereits in der Reutig-Post Nr. 81 vom Juni 2020 bekannt gegeben.Datenschutzbericht
Gemäss Art. 9 Abs. 4 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Reutigen übt das Rechnungsprüfungsorgan die Aufsicht über den Datenschutz aus.Die Prüfung erfolgte nach den Grundsätzen des Berufsstandes, wonach eine Prüfung so zu planen und durchzuführen ist, dass wesentliche Risiken im Umgang mit Personendaten mit angemessener Sicherheit erkannt werden. Die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbe-stimmungen wurden mittels Befragungen auf der Basis von Stichproben überprüft.
Die Überprüfung vom 11. Mai 2020 hat ergeben, dass der Datenschutz im Rahmen der gel-tenden Gesetzesvorschriften eingehalten wird. Es wurden verhältnismässige Massnahmen getroffen, damit keine Personen durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln der Behörden zu Schaden kommen.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, die Jahresrechnung 2019 zu genehmigen.
Vorlagen
Vorlage
208
4
- Leer
- 1
- Stimmberechtigte
- 771
- Stimmbeteiligung
- 27.63
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft_Trakt._1.pdf (PDF, 100.72 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft_Trakt._1.pdf |
Jahresrechnung_2019_Teil_1.pdf (PDF, 9.49 MB) | Download | 1 | Jahresrechnung_2019_Teil_1.pdf |
Jahresrechnung_2019_Teil_2.pdf (PDF, 4.68 MB) | Download | 2 | Jahresrechnung_2019_Teil_2.pdf |
2. Nachkredit Bau Wärmeverbund
- Beschreibung
An der Gemeindeversammlung vom 01.12.2017 wurde ein Bruttokredit von CHF 3'200'000.00 für den Bau vom Wärmeverbund genehmigt. Die definitive Abrechnung weist nun Kosten von CHF 3'744'441.61 aus.
Die Bruttokosten sind über 10 Prozent des ursprünglichen Kredits und somit muss der Nachkredit von der Gemeindeversammlung beschlossen werden.
Die Mehrkosten begründen sich durch zusätzliche Querungen in der Dorfstrasse, aufgrund in den Plänen nicht vorhandenen Leitungen, sowie unerwartet schlechter Baugrund. Zudem wurde die Steuerungsanlage von der Speichermatte in das Burgerhaus an der Dorfstrasse 27 verlegt, was zu zusätzlichen Kosten geführt hat.
Auch der Anschluss der Burgerhäuser (Dorfstrasse 27/29) an das Fernwärmenetz hat entsprechend zu Mehrkosten geführt. Diese Mehrkosten sind im Nachkredit enthalten, da dieser als Bruttokredit beschlossen werden muss. Diese Kosten wurden aber durch Anschlussgebühren wieder eingenommen und sind somit keine effektiven Mehrkosten.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, den Nachkredit Bau Wärmeverbund von CHF 550'000.00 zu genehmigen.
Vorlagen
Vorlage
176
36
- Leer
- 1
- Stimmberechtigte
- 771
- Stimmbeteiligung
- 27.63
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbotschaft_Trakt._2.pdf (PDF, 101.89 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft_Trakt._2.pdf |
3. Budget 2021
- Beschreibung
Das Budget 2021 ist auf dem erarbeiteten Zahlenmaterial der einzelnen Ressorts, sowie auf den Berechnungen des Kantons aufgebaut. Es weist einen Aufwandüberschuss von CHF 293‘122.00 im Gesamthaushalt aus.
Finanzplanun 2021 - 2025; Kenntnisnahme
Die Finanzplanung sieht in allen Finanzplanungsjahren Aufwandüberschüsse vor. Dank den positiven Rechnungsabschlüssen der letzten Jahre sind genügend Reserven vorhanden, um die Aufwandüberschüsse vorerst noch aufzufangen. Das zurzeit hohe Eigenkapital sinkt um die Aufwandüberschüsse und beträgt Ende Jahr 2025 noch rund CHF 137’500. Im aktuellen Finanzplan wurde die Steueranlage von 1.75 Einheiten noch in allen Finanzplanungsjahren gehalten. Ein Bilanzfehlbetrag ist momentan nicht in Sicht.Antrag
Der Gemeinderat beantragt, das Budget 2021, basierend auf der Steueranlage von 1.75 Einheiten und 1.20 Promille des amtlichen Wertes zu genehmigen.
Vorlagen
Vorlage
199
12
- Leer
- 2
- Stimmberechtigte
- 771
- Stimmbeteiligung
- 27.63
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbotschaft_Trakt._3.pdf (PDF, 197.1 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft_Trakt._3.pdf |
2021_Vorbericht_Budget.pdf (PDF, 480.5 kB) | Download | 1 | 2021_Vorbericht_Budget.pdf |
Budget_2021_definitiv.pdf (PDF, 212.66 kB) | Download | 2 | Budget_2021_definitiv.pdf |
2021-2025_Vorbericht_Finanzplan.pdf (PDF, 237.85 kB) | Download | 3 | 2021-2025_Vorbericht_Finanzplan.pdf |
Finanzplan_2021-2025.pdf (PDF, 15.96 MB) | Download | 4 | Finanzplan_2021-2025.pdf |
4. Teilrevision Wärmeversorgungsreglement
- Beschreibung
Das Wärmeversorgungsreglement weist wenige Differenzen zur gängigen Praxis aus. Im aktuellen Wärmeversorgungsreglement ist geregelt, dass die minimale Wärmeabnahme, unabhängig vom Wärmebezug, 50 % der Anschlussleistung gemäss Wärmelieferungsvertrag geschuldet ist.
Dies wurde in der Praxis nicht so angewendet und wird daher entsprechend im Wärmeversorgungsreglement aufgehoben. Zudem wird die Zählerablesung neu per 31. Dezember erfolgen, damit die Heizperiode dem Kalenderjahr entspricht.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, die Teilrevision des Wärmeversrogungsreglements mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2021 zu genehmigen.
Vorlagen
Vorlage
195
16
- Leer
- 2
- Stimmberechtigte
- 771
- Stimmbeteiligung
- 27.63
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft_Trakt._4.pdf (PDF, 94.45 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft_Trakt._4.pdf |
Waermeversorgungsreglement_Teilrevision_2020_mit_Korrekturmodus.pdf (PDF, 725.48 kB) | Download | 1 | Waermeversorgungsreglement_Teilrevision_2020_mit_Korrekturmodus.pdf |
Waermeversorgungsreglement_mit_Tarif_Teilrevision_2020_ohne_Korrekturmodus.pdf (PDF, 606.08 kB) | Download | 2 | Waermeversorgungsreglement_mit_Tarif_Teilrevision_2020_ohne_Korrekturmodus.pdf |
5. Verpflichtungskredit Fernwärmenetzerweiterung Allmend
- Beschreibung
Die neue Heizzentrale im Hani ist nun seit zwei Jahren erfolgreich in Betrieb. Der Wärmeverbund plant das Fernwärmenetz mit einem zusätzlichen Strang in das heute noch unerschlossene Gebiet „Allmend“ zu erweitern. Das Ingenieurunternehmen Maier Ingenieure AG und die Firma Abbühl Haustechnikplanungen GmbH haben eine Kostenzusammenstellung erstellt. Es ist mit einem Bruttokredit von CHF 1‘370‘000.00 inkl. MwSt. zu rechnen.
Das Geschäft liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Gemäss HRM2 ist dies mit einer Nutzungsdauer von 40 Jahren abzuschreiben. Daraus ergeben sich jährliche Folgekosten von CHF 22‘325.00.
Der Wärmeverbund wird als zweiseitige Spezialfinanzierung geführt. Dies bedeutet, dass der Wärmeverbund durch den Wärmeverkauf finanziert werden muss. Es wird also keine Kostenfolge für die Steuerzahler haben.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, den Verpflichtungskredit von CHF 1‘370‘000.00 für die Fernwärmenetzerweiterung Allmend zu genehmigen.
Vorlagen
Vorlage
184
28
- Leer
- 1
- Stimmberechtigte
- 771
- Stimmbeteiligung
- 27.63
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft_Trakt._5.pdf (PDF, 96.9 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft_Trakt._5.pdf |
6. Verpflichtungskredit Ersatz Wasserleitung Allmend
- Beschreibung
Gemäss Aufträgen aus der Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) befindet sich in der Allmend noch eine alte Wasserleitung welche zu ersetzen ist. Da dieses Projekt durch die Auflage des Kantons in der nächsten Zeit angegangen werden muss, möchte der Gemeinderat aus Effizienz- und Kostengründen mehrere Projekte im selben Jahr ausführen.
Die Firma Maier Ingenieure hat eine Kostenschätzung zum Projekt Wasserleitung Allmend erstellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf CHF 330'000.00 inkl. MwSt. (+/- 10 %). Für den Ersatz der beiden Hydranten können bei der GVB Subventionen, im Wert von Total CHF 6'000.00 (2x CHF 3'000.00) beantragt werden. Für die Höhe des zu bewilligenden Kredits sind diese aber nicht zu berücksichtigen, da die Gelder noch nicht rechtlich verbindlich und wirtschaftlich zugesichert sind.
Bei einer Annahme der Kredite für die Netzerweiterung Wärmeverbund, die Wasserleitung Allmend, die Wasserleitung Niesenweg und die Belagssanierung Allmend, können durch eine gemeinsame Koordination in jedem Projekt Kosten bezüglich Grabarbeiten und Baustelleninstallation eingespart werden.
Die einzelnen Projekte bedingen einander nicht gegenseitig, weshalb alle Kredite einzeln zur Entscheidung unterbreitet werden und selbstverständlich für alle Projekte eine separate Abrechnung geführt wird.
Das Geschäft liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Die Leitung ist gemäss HRM2 mit einer Nutzungsdauer von 80 Jahren abzuschreiben. Daraus ergeben sich jährliche Folgekosten von CHF 4'125.00.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, den Verpflichtungskredit von CHF 330'000.00 für den Ersatz Wasserleitung Allmend zu genehmigen.
Vorlagen
Vorlage
203
9
- Leer
- 1
- Stimmberechtigte
- 771
- Stimmbeteiligung
- 27.63
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft_Trakt._6.pdf (PDF, 241.04 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft_Trakt._6.pdf |
7. Verpflichtungskredit Ersatz Wasserleitung Niesenweg
- Beschreibung
Die Wasserleitung am Niesenweg hatte in den vergangenen Jahren diverse kleinere Lecks. Obwohl sie aufgrund ihres Alters noch nicht zwingend zu ersetzen wäre, möchte der Gemeinderat im Zusammenhang mit den übrigen Projekten die Leitung ersetzen.
Auch hierzu hat die Firma Maier Ingenieure im Auftrag des Gemeinderates eine Kostenschätzung erstellt. Es ist mit Gesamtkosten von CHF 260'000.00 inkl. MwSt. (+/-10 %) zu rechnen. Für den Ersatz der beiden Hydranten können bei der GVB Subventionen, im Wert von Total CHF 6'000.00 (2x CHF 3'000.00) beantragt werden. Für die Höhe des zu bewilligenden Kredits sind diese aber nicht zu berücksichtigen, da die Gelder noch nicht rechtlich verbindlich und wirtschaftlich zugesichert sind.
Das Geschäft liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Die Leitung ist gemäss HRM2 mit einer Nutzungsdauer von 80 Jahren abzuschreiben. Daraus ergeben sich jährliche Folgekosten von CHF 3'250.00.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, den Verpflichtungskredti von CHF 260'000.00 für den Ersatz Wasserleitung Niesenweg zu genehmigen.
Vorlagen
Vorlage
203
9
- Leer
- 1
- Stimmberechtigte
- 771
- Stimmbeteiligung
- 27.63
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft_Trakt._7.pdf (PDF, 132.19 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft_Trakt._7.pdf |
8. Verpflichtungskredit Belagssanierung Allmend
- Beschreibung
Der Belag in der Allmend weist Schäden auf und die Entwässerung ist verbesserungswürdig. Daher war im Finanzplan für das Jahr 2021 vorgesehen, den Belag im Bereich der Allmend, gemäss der untenstehenden Grafik zu erneuern. Im Zuge der Planungen zu den bereits vorgestellten Projekten, die Netzerweiterung Wärmeverbund, die Wasserleitung Allmend und die Wasserleitung Niesenweg, ist es für den Gemeinderat ein klares Ziel, die Projekte zu koordinieren und vorhandene Ressourcen zu nutzen.
Auch wenn sich, wie bereits erwähnt, die einzelnen Projekte nicht gegenseitig bedingen, werden die Projekte zur selben Zeit zur Genehmigung unterbreitet, um zu verhindern kurze Zeit nach einer Belagssanierung beispielsweise eine Wasserleitung zu ersetzen.
Auch hier wurde die Firma Maier Ingenieure beauftragt, eine Kostenschätzung zu erstellen. Es ist mit Gesamtkosten von CHF 197'000.00 inkl. MwSt. (+/- 10 %) für die Belagssanierung zu rechnen.
Das Geschäft liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Die Strasse ist gemäss HRM2 mit einer Nutzungsdauer von 40 Jahren abzuschreiben. Daraus ergeben sich jährliche Folgekosten von CHF 4'925.00.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, den Verpflichtungskredit von CHF 200'000.00 für die Belagssanierung Allmend zu genehmigen.
Vorlagen
Vorlage
190
23
- Stimmberechtigte
- 771
- Stimmbeteiligung
- 27.63
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft_Trakt._8.pdf (PDF, 422.21 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft_Trakt._8.pdf |
9. Verpflichtungskredit Generelle Entwässerungsplanung
- Beschreibung
Die erste Generelle Entwässerungsplanung (GEP) ist aus dem Jahr 2009 und der meiste, damals definierte Sanierungs- und Investitionsbedarf im Bereich der Abwasserentsorgungsanlagen umgesetzt (Massnahmenplan). Deshalb ist die GEP-Situation grundsätzlich neu zu überprüfen und die GEP den aktuellen Verhältnissen anzupassen/nachzuführen. Dies sind gesetzliche Vorschriften und Vorgaben vom Amt für Wasser und Abfall, welches die Aufsicht über die Gemeinden in diesem Bereich hat.
Das Amt für Wasser und Abfall (AWA), hat am 6. September 2018 gemeinsam mit der Gemeinde den Stand der GEP resp. die Massnahmenumsetzung überprüft und weitere Handlungsfelder aufgezeigt. Die Gemeinden des Kantons Bern, welche die Erst-GEP umgesetzt haben, müssen nun die Nachführung sicherstellen und die Massnahmen der nächsten Jahre planen, sowie die Vorgaben des übergeordneten Rechts umsetzen. So auch die Gemeinde Reutigen.
Die Gemeinde Reutigen hat seither die Handlungsfelder mit dem GEP-Ingenieur definiert und in Absprache mit dem AWA das notwendige Pflichtenheft zur GEP-Nachführung erstellen lassen. Die weitere Umsetzung resp. Nachführung der GEP erfolgt anschliessend durch das Ingenieurbüro. Die Gemeinde hat sich nach eingehender Prüfung und Abwägungen für das Büro Holinger AG, Thun, entschieden. Die Holinger AG hat bereits bisher die Gemeinde Reutigen in grösseren Abwasser-Projekten betreut und den Leitungskataster geführt. Das Gemeindegebiet, die Gegebenheiten, Topografie und Untergrundstrukturen sind dem zuständigen Ingenieur bestens bekannt. Die Auftragsvergabe kann im freihändigen Verfahren erfolgen.
Für die GEP-Nachführung, gemäss den definierten und vom AWA geforderten Aufgaben, ergeben sich Kosten von CHF 61'928.00.
Für die Aufnahme des Zustandes (Position «Zustand, Sanierung und Unterhalt») sind Drittaufträge an Kanal-TV-Unternehmen notwendig. Hierfür ist nochmals mit Kosten von CHF 64'000.00 zu rechnen.
Die Kosten des Ingenieurs umfassen lediglich die Submission für die Auftragsvergabe, die Analyse der Zustandsaufnahmen sowie die Definition der Massnahmen im Rahmen des Unterhaltskonzepts.
Im Sinne der Einheit der Materie, müssen die Kredite zusammen bewilligt werden.
Dies ergibt folgende Gesamtkosten zulasten der Spezialfinanzierung Abwasser:
Nachführung GEP CHF 61'928.00 Zustandsaufnhame CHF 64'000.00 Reserve CHF 4'072.00 Total CHF 130'000.00 Die Kosten fallen voraussichtlich hauptsächlich in den Jahren 2021 und 2022 an.
Hingegen sind die Projekte «Überprüfung der Güllegruben» und «Zustandsaufnahmen der privaten Hausanschlüsse» (ZpA), weder in den Massnahmen, noch in den Kosten enthalten. Hierfür wird zu gegebener Zeit ein entsprechender Kredit beantragt werden.
Das Geschäft liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Die Planung ist gemäss HRM2 mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben. Daraus ergeben sich jährliche Folgekosten von CHF 13'000.00.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, den Verpflichtungskredit von CHF 130'000.00 für die Generelle Entwässerungsplanung zu genehmigen.
Vorlagen
Vorlage
197
16
- Stimmberechtigte
- 771
- Stimmbeteiligung
- 27.63
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft_Trakt._9.pdf (PDF, 276.04 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft_Trakt._9.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft 13.12.2020 (PDF, 1002.48 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft 13.12.2020 |
Protokoll_Gemeinde-Urnenabstimmung_13.12.2020.pdf (PDF, 440.45 kB) | Download | 1 | Protokoll_Gemeinde-Urnenabstimmung_13.12.2020.pdf |