Im Lehrplan des Kantons Bern ist der Schwimmunterricht Teil des Sportunterrichts. An der Schule Reutigen erhalten alle Klassen vom Kindergarten bis sechsten Klasse die Möglichkeit, Bewegungserfahrungen im Wasser zu sammeln und das Schwimmen zu erlernen. Der Schwimmunterricht findet statt unter der Leitung einer Schwimmlehrperson mit dem SLRG-Brevet und mit Unterstützung der Klassenlehrperson oder einer Teilpensenlehrperson.

Die Schule kann jedoch nicht alleine verantwortlich sein, dass alle Kinder schwimmen lernen. Um den Kindern das Schwimmen beizubringen, müssen auch die Erziehungsberechtigten Verantwortung übernehmen und ihren Beitrag dazu leisten. Seit dem Schuljahr 2013 / 14 absolvieren im Kanton Bern alle Schülerinnen und Schüler den Wasser-Sicherheits-Check (WSC). An der Schule Reutigen wird der Check in der Regel in der 4. Klasse durchgeführt.

Der Wasser-Sicherheits-Check (WSC) stellt eine sinnvolle Massnahme zur Vorbeugung von Badeunfällen dar. Der Fokus beim WSC ist auf die Selbstrettung in einer Notsituation gerichtet. Der WSC hilft zudem, die Folgeschule darüber zu informieren, welche Schülerinnen oder Schüler noch nicht schwimmen können. Diese Information ist für die Planung von Ausflügen ans Wasser und für den Schwimmunterricht wichtig, so dass die Lehrperson einen Anlass mit ihrer Klasse sicher durchführen kann.

Der Wassersicherheitscheck beinhaltet:

1) Purzeln ins tiefe Wasser
2) 1 Minute an Ort über Wasser halten
3) 50 m schwimmen in freier Technik

Kinder, die den Test bestehen, erhalten den offiziellen WSC-Ausweis. Falls ein Kind den Wassersicherheitscheck nicht besteht, werden die Eltern schriftlich informiert.